Wenn Ihr Fieber, Husten, Atemnot oder Geschmacks- und Geruchsstörungen habt, darf ich Euch leider nur bedienen, wenn Ihr eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Eure Krankheitssymptome nicht Coronabedingt aufgetreten sind.
Ein wichtiger Baustein, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, bleibt nach wie vor, auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu achten.